Inhalte zum Fachbereich Gemeinschaftskunde
Informationen
Notengebung in Geschichte und Gemeinschaftskunde
Notengebung in den Fächern
Geschichte und Gemeinschaftskunde
Im Sinne einer einheitlichen und transparenten Notengebung hat die Fachschaft Geschichte / Gemeinschaftskunde sich am 14. Juli 2009 auf folgenden Beschluss geeinigt:
Gewichtung
| Klassenarbeiten | Sonstige Leistungen |
|
50 % der Gesamtnote
Max. zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr Wird eine GFS gehalten, zählt diese wie eine weitere, zusätzliche Klassenarbeit; die Höchstanzahl der Klassenarbeiten bleibt davon jedoch unberührt. |
50 % der Gesamtnote
Hierzu zählen:
Jede dieser Noten wird einfach gewichtet, sofern von der Lehrkraft nichts Anderes angekündigt wird. |
* Die Lehrkräfte sind bestrebt sogenannte Epochalnoten zu geben, welche die Qualität der Mitarbeit und Beiträge eines Schülers bzw. einer Schülerin im Zeitraum zwischen zwei Ferienblöcken zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus können Einzelnoten für die Leistungen eines Schülers bzw. einer Schülerin in einer Einzelstunde vergeben werden.
** Tests (max. 2 pro Schuljahr) sind sowohl im Umfang des abgefragten Stoffs (max. der Stoff der zwei, unmittelbar vorausgegangenen Stunden), als auch in der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit (max. 10 min.) wesentlich weniger umfangreich als eine Klassenarbeit.
*** Heftnoten sind nicht immer Bestandteil der Notengebung. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Lehrkraft.
Dieser Beschluss ist für alle Klassenstufen in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde gültig ab dem Schuljahr 2009/10.
GFS in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde
Grundlegend für die Bewertung einer GFS sind die Vorgaben, wie sie im GFS-Leitfaden der Schule festgehalten sind. Diesen Leitfaden haben alle Schüler zum Schuljahresanfang erhalten. Bei Verlust ist der Schüler bzw. die Schülerin für einen Ersatz verantwortlich.
Die Schüler/-innen werden in den Klassenstufen 6 und 7 an die selbständige Erarbeitung eines Themas und die damit verbundenen Arbeitsweisen herangeführt. Wichtig ist in diesen Klassenstufen vor allem, dass der Schüler/-innen die gelernten Methoden und Arbeitsweisen sauber umsetzt und sich sprachlich angemessen, verständlich und nachvollziehbar artikuliert bzw. formuliert.
Die schriftliche Ausarbeitung soll ab Klasse 9 nicht den Vortrag der Präsentation wiedergeben, sondern einen eigenen, sich inhaltlich deutlich vom Vortrag unterscheidenden Teil der GFS ausmachen.
Die Schüler/-innen sollen ab Klasse 9 in ihrer schriftlichen Ausarbeitung folgende Fragestellungen berücksichtigen:
Kurze (!) Wiedergabe der Hauptthesen bzw. Ergebnisse der GFS (max. 2 Seiten).
Warum habe ich mich für dieses Thema entschieden?
Was ist an diesem Thema interessant?
Wie bin ich bei der Vorbereitung der GFS vorgegangen?
Warum habe ich diese Medien benutzt?
Welche Materialien habe ich benutzt? Warum diese? Wie bin ich an diese Materialien gelangt?
Welche Quellen habe ich benutzt? Warum diese? Wie bin ich an diese Quellen gelangt?
Entscheidend ist, dass der Schüler bzw. die Schülerin auf einer Metaebene das Thema, die Methodik, die Arbeitsweisen und den Prozess der Erarbeitung der GFS kritisch reflektiert und dies sprachlich angemessen, verständlich und nachvollziehbar artikuliert bzw. formuliert.
Das lästige Plagiatsproblem bei GFS
„Plagiat [...], Diebstahl geistigen, besonders literarischen Eigentums durch unbewußte oder unerlaubte Wiedergabe von Werken, Teilen daraus, Motiven und Gedanken eines anderen ohne Nennung des Urhebers als eigenes Produkt, auch Mißbrauch des Zitatrechts ohne Kennzeichnung und Quellenangabe; früher straflos, da der Begriff des geistigen Eigentums erst im 18./19. Jahrhundert erscheint; heute ist für vorsätzliche Verletzung des Urheberrechts der Plagiator (= der Verfasser eines Plagiats) auf Antrag schadenersatzpflichtig und strafbar, wobei die unbefugt hergestellten Exemplare vernichtet werden. Plagiate in Form von stofflichen, gedanklichen und sprachlichen Übernahmen [... sind seit der Antike bekannt.]. [...] ein Plagiat begeht eigentlich nur der kleine Geist, der sich mit fremdem Geistesgut Ansehen verschafft, während der Große Anleihen bei anderen in ein fest geschlossenes Weltbild übernimmt, Anregungen eigenständig verarbeitet und einordnet, sie dadurch zum Teil erst der Vergessenheit entreißt und wertvoll macht [...].“
(Art. „Plagiat“, aus: Wilpert, Gero von: Sachwörterbuch der Literatur. Kröner, Stuttgart 71989, S. 685f.)
Der Schüler bzw. die Schülerin gibt mit der schriftlichen Ausarbeitung eine Erklärung darüber ab, dass er/sie die GFS selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel erstellt hat.
1. Die Quellen und Hilfsmittel sind in einer gesonderten Bibliographie am Ende der schriftlichen Ausarbeitung korrekt und vollständig anzugeben.
2. Die Quellen von Zitaten – das kann auch jegliche Form von Graphik sein – sind korrekt mit einem Quellennachweis, also einer Fuß- oder Endnote an entsprechender Stelle anzugeben – auch dann, wenn sie nicht wörtlich übernommen sind, sondern z. B. nur eine Zusammenfassung der Gedanken bzw. des Inhalts einer Quelle oder eines Teils einer Quelle darstellen.
3. Ein Plagiat kann und sollte zu Notenabzug nach Ermessen der Lehrkraft führen – bis hin zu 0 Notenpunkten oder der Note ungenügend.
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Oberstufe
Institutionen der BRD
Die Institutionen der BRD
Ein Projekt des Grundkurses 12c (2009)
Die Schüler des Kurses recherchierten erstellten Präsentationen zu den verschiedenen Institutionen der BRD, die ihr euch im Anhang anschauen könnt!
Vielleicht lernt ihr dabei sogar einige neue Zusammenhänge kennen - viel Spaß!
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Bundeskanzleramt.ppt | 287.5 KB |
| Bundesverfassungsgericht.ppt | 178 KB |
| Bundesministerien.ppt | 1.78 MB |
| Bundesrat.ppt | 493.5 KB |
| Bundespresseamt.ppt | 1.54 MB |
| Bundestag.ppt | 1.04 MB |
| Bundespräsident_und_Bundesversammlung.ppt | 265.5 KB |
| Bundesregierung.ppt | 3.4 MB |
| Landesparlamente.ppt | 1.7 MB |
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