Schulordnung für das Gymnasium Bad Waldsee
Die Schulgemeinschaft unserer Schule, bestehend aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern, will in einem friedlichen und fairen Miteinander arbeiten und den Schulalltag gestalten.
Grundlage dafür ist:
- Gegenseitiger Respekt und Achtung bei allen Unterschieden in Wissen, Fähigkeiten und sozialer Stellung.
- Besonders wichtig ist dabei Rücksicht und Hilfe für die Schwächeren und Jüngeren.
- Der Umgang miteinander soll geprägt sein von Freundlichkeit und Höflichkeit und lebt von der Bereitschaft Aufgaben für die Gemeinschaft zu übernehmen.
- Konflikte wollen wir gewaltfrei und fair lösen.
- Kritik soll sachlich bleiben und die Persönlichkeit des anderen nicht verletzen.
Ein gutes Miteinander in Schule und Unterricht gelingt, wenn jeder den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.
1. Allgemeines Verhalten
Im Alltag einer funktionierenden Schulgemeinschaft müssen bestimmte Regeln und Verbote beachtet und eingehalten werden, um Gefahren oder Verletzungen zu vermeiden. Diese sind:
- Im Schulbereich ist Rauchen grundsätzlich nicht gestattet, ebenso das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln.
- Die Benutzung von Skateboards, Inlinern etc. ist auf dem Schulgelände verboten.
- Das Mitbringen und Verbreiten von Zeitschriften oder elektronischen Medien mit extremistischem, gewaltverherrlichendem und pornografischem Inhalt ist verboten.
- Gefährliche Gegenstände wie Messer, Waffen, Knallkörper etc. sind in der Schule verboten.
- In der Schule ist angemessene Kleidung zu tragen.
- Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen ist im Schulbereich nicht erlaubt.
- Lehrer aller Schulen des Schulzentrums haben in allen Schulbereichen Weisungsbefugnis.
2. Regelungen zum Unterrichtsbeginn
- Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte finden sich rechtzeitig zu Beginn ihres Unterrichts im Klassenzimmer/Fachraum ein. Die Fahrräder, Mofas und Autos stellen sie an den dafür vorgesehenen Plätzen ab.
- Nach dem Gong sind alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Zimmer und verhalten sich ruhig. Vor Fachräumen warten die Schüler so, dass andere nicht gestört werden. Wenn nach 5 Minuten die Lehrkraft noch abwesend ist, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat (falls er den zuständigen Lehrer nicht im Lehrerzimmer antrifft).
3. Verhalten im Unterricht
- Die Benutzung von Handys und das Musikhören mit Kopfhörern (MP3-Player, Discman, etc.) ist im Unterricht verboten. Diese Geräte sind abgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.
- Das Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.
4. Verhalten im Schulgebäude
- Im Schulgebäude muss während der Unterrichtszeit Ruhe herrschen.
- Im Lehrerzimmer und in der Bibliothek/Kopierraum dürfen sich keine Schüler aufhalten.
- Nach Unterrichtsschluss stuhlen alle Schülerinnen und Schüler auf, schließen die Fenster, schalten das Licht aus und räumen den groben Müll auf.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Schüler nicht auf Fenstersimse und Brüstungen setzen.
- Bei Feueralarm beachten alle Schulmitglieder den Alarmplan und benutzen die für die einzelnen Räume festgelegten Fluchtwege.
5. Umgang mit Schulmaterial
- In allen Räumen ist auf Sauberkeit zu achten, die Einrichtung ist schonend zu behandeln. Das Beschmieren des Mobiliars ist verboten.
- Sachbeschädigungen werden vom Verursacher oder den Klassensprechern sofort im Sekretariat gemeldet. Schäden müssen ersetzt werden.
- Ausgeliehene Bücher sind einzubinden und sorgfältig zu behandeln, beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
- In jeder Klasse werden Ordner eingeteilt, die die Tafel säubern und das Klassenzimmer regelmäßig in den Pausen lüften.
6. Verhalten in den Pausen
- Während der großen Pause verlassen alle Klassen und Kurse die Unterrichtsräume und halten sich in der Pausenhalle oder im Pausenbereich auf. Für die Schülerinnen und Schüler im Kurssystem steht in der großen Pause der Aufenthaltsraum zur Verfügung.
- Während der Hohlstunden und in den Pausen dürfen Schüler bis einschließlich Klasse 10 den Schulbereich nur in dringenden Fällen und mit besonderer Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
- Während der 5-Minuten-Pausen und in der Mittagspause ist das Herumrennen und Schreien im Schulgebäude zu unterlassen.
- Die Schüler der Klassen 10 unterstützen als Pausenhelfer die aufsichtführenden Lehrer.
7. Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen
- Entschuldigungen müssen am ersten Krankheitstag telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei telefonischer Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung nachzureichen und muss spätestens am dritten Tag vorliegen. Ab 10 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ebenso bei auffallend häufig vorkommenden Krankheiten.
- Zusätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 und 13 einen Laufzettel bei allen unterrichtenden Lehrkräften für die jeweiligen Unterrichtsstunden unterschreiben lassen. Die Frist hierbei beträgt 5 Schultage, gerechnet ab Wiederaufnahme des Unterrichts.
- Entschuldigungen und Atteste für den Sportunterricht müssen schriftlich in oder vor der jeweiligen Sportstunde bei der Sportlehrkraft vorgelegt werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die am Tag dem Unterricht beiwohnen, nehmen grundsätzlich am Sportunterricht teil, auch wenn sie durch Attest oder Entschuldigung vom aktiven Sporttreiben befreit sind.
- Beurlaubungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungs-berechtigten mit Angabe der Gründen im Voraus zu stellen. Eine Freistellung vom Unterricht für Urlaubsreisen ist während der Schulzeit prinzipiell nicht möglich. Bei Beurlaubungen für einen Tag ist der Klassenlehrer zuständig, außer direkt vor und nach Ferien. Ansonsten müssen Beurlaubungen beim Schulleiter beantragt werden.
8. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Gesetzliche Grundlage der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind der § 23, Abs. 2 sowie § 90 des Schulgesetzes. Zu beachten sind dabei drei grundsätzliche Gesichtspunkte.
- Angemessenheit
Erziehungsmaßnahmen sind nur gerechtfertigt, wenn sie angemessen sind. Es wird deshalb zwischen leichteren, schwerwiegenderen und schweren Missachtungen der Schul- und Hausordnung unterschieden. - Einsichtigkeit
Jeder Schüler muss vorher wissen, welche Maßnahme er bei welcher Missachtung der Schul- und Hausordnung zu erwarten hat. - Wirksamkeit
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen müssen so rasch wie möglich erfolgen, um wirksam zu sein. Grundsätzlich gilt die Einzelfallprüfung.
8.1. Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
| Stufen nach § 90 Schulgesetz | Art der Missachtung der Schul- und Hausordnung | Konsequenzen |
| 1. Ermahnung (mündlich | z.B. Zuspätkommen, Hausaufgaben vergessen, Stören im Unterricht, unangemessene Ausdrucksformen und Umgangsformen, Verunreinigungen |
Ankündigung, dass jede Wiederholung eine Maßnahme zur Folge hat, z.B. Klassenbucheintrag mit Strafarbeit |
| 2. Klassenbucheintrag | a.) Wiederholungsfall der obigen Missachtungen b.) Unerlaubtes Rauchen |
a.) Elterninformation und Maßnahme nach Ermessen des Fachlehrers z.B. eine Stunde Arrest. Hinweis: 3 wesentliche Einträge führen zu einer Klassenkonferenz b.) Beim Rauchen 2 Stunden Arrest mit Elterninformation |
| 3. Klassenkonferenz | a.) Bei 3 wesentlichen Einträgen b.) Alle schwerwiegenden Missachtungen wie z.B. Schlagen von Mitschülern, mutwillige Sachbeschädigung, grobe Beleidigungen anderer | Bis zu 2 Stunden Arrest durch den Fach- bzw. Klassenlehrer, Elterngespräch muss erfolgen |
| 4. Arrest durch den Schulleiter | a.) Weitere Wiederholung derselben Missachtung b.) Schwere Missachtung wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl Mitbringen von Alkohol, Verbreitung pornografischer oder gesetzwidriger Darstellungen | Bis 4 Stunden Arrest durch den Schulleiter. Information der Eltern durch den Schulleiter. Verhaltensnote im Zeugnis um eine Note gemindert. Die Anhörung des Schülers ist Voraussetzung |
| 5. Androhung des zeitweiligen Ausschlusses und zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht | Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten wodurch ein Schüler seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet | Der Schulleiter gibt dem Schüler, bei minderjährigen auch den Erziehungsberechtigten, Gelegenheit zur Anhörung. Schüler und Erziehungsberechtigte können eine Beistand hinzu ziehen. |
| 6. Androhung des Ausschlusses aus der Schule und Ausschluss aus der Schule | Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten wodurch ein Schüler seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. | Vor dem Ausschluss aus der Schule wird auf Wunsch des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten die Schulkonferenz angehört. |
9. Einverständnis
Eine Schulgemeinschaft bedarf der Erziehungsgemeinschaft zwischen Elternhaus und Schule. Diese Schulordnung wurde von den Eltern, Schülern und Lehrkräften gemeinsam erarbeitet und verabschiedet. Alle Schüler und Eltern erklären ihr Einverständnis zu dieser Schulordnung, Schüler verpflichten sich zu ihrer Einhaltung und Eltern erklären sich zur Unterstützung ihres Kindes bereit. Dazu ist der vom Schüler und den Eltern unterschriebene Rücklaufzettel in der Schule ab zu geben.
Die Schulordnung mit Rücklaufzettel kann im Anhang als Word-Dokument heruntergeladen werden.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Schulordnung.doc | 61.5 KB |