Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, 

 

hiermit möchten wir Ihnen und euch die momentan aktuellen Regelungen des Kultusministeriums in Auszügen bekanntgeben: 

 

"Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt an diesem 4.Mai 2020 mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das heißt, dass wir in zwei Wochen die Kursstufe der allgemein bildenden Gymnasien zum Start einbeziehen. [...]

An den Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht ab 4. Mai für den Abiturjahrgang 2020. Er dient der Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen. Der Präsenzunterricht in den übrigen Fächern in der Jahrgangsstufe 2 wird nach den Pfingstferien wieder aufgenommen. [...]

Die jüngeren Schülerinnen und Schüler, die noch nicht im Schulgebäude unterrichtet werden können, werden über ergänzende Formate unterrichtet (online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete).[...]

Bitte beachten Sie, dass wir auch deshalb mit denjenigen Schülerinnen und Schülern beginnen, die vor Prüfungen stehen, weil die Vorbereitung auf die Abschlüsse Priorität hat. Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. [...]

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen. Klar ist, dass der lnfektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur eingeschränkt erfolgen kann. Mit Schreiben vom 27. März haben wir Hinweise zur Durchführung der Abschlussprüfungen gegeben. Sollten Schülerinnen und Schüler, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, nicht am Haupttermin teilnehmen wollen, so können sie den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären. [...]

Schwimm- und Hallenbäder sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sind weiterhin geschlossen. Daher beginnt der Unterricht im Fach Sport in der Jahrgangsstufe 2 ab 4. Mai zunächst mit verstärktem Unterricht in Sporttheorie. Die fachpraktische Prüfung im Fach Sport wird im Zeitraum 1. - 10. Juli 2020 stattfinden. Dabei ist vorgesehen, den in den ,,Durchführungsbestimmungen für das Fach Sport in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung 2020" beschriebenen Aufbau der fachpraktischen Prüfung mit einer Prüfung einer Sportart aus dem Sportbereich 2 (lndividualsportart), einer Prüfung in einer Sportart aus dem Sportbereich 3 (Mannschaftssportart) und einer Ausdauerprüfung beizubehalten.

Für den Fall, dass aufgrund der Corona-Lage die Durchführung einer Teilprüfung nicht gemäß den ,,Durchführungsbestimmungen für das Fach Sport in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung 2020" möglich ist, wird das Kultusministerium alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien bereitstellen. Dies könnte insbesondere bei der Prüfung in den Mannschaftssportarten notwendig werden. [...]

Mund- und Nasenschutz keine Vorgabe

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. [...]

Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. [...] Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden wir individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen. [...]

Ausbau der Notbetreuung ab 27. April 2020

Das reduzierte Unterrichtsangebot bedingt, dass auch die sog. Notbetreuung weiterhin vorgehalten werden muss. Sie muss sogar ausgebaut werden, da viele Eltern die Rückkehr in den Beruf bewerkstelligen müssen. Wer Präsenzpflicht am Arbeitsplatz hat und kein anderweitiges Betreuungsangebot für seine Kinder ermöglichen kann, soll die erweiterte Notbetreuung bis einschließlich Klasse 7 an seiner Schule künftig in Anspruch nehmen können."

Nähere Informationen zur Notbetreuung entnehmen Sie bitte dem Anhang. 

 

 

 

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