Infos & Formulare

Krankmeldung

Entschuldigungen (nach der Schulbesuchsverordnung)

Entschuldigungen müssen am 1. Krankheitstag telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen.

Bei telefonischer oder digitaler Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift nachzureichen und muss spätestens am 3. Tag schriftlich vorliegen.

Ab 10 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ebenfalls bei auffallend häufigen Erkrankungen.

Die Schüler/-innen der Jahrgangsstufen erhalten ein Versäumnisblatt.

 

Beurlaubung

Diese sind lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (Auflistung in der Schulbesuchsverordnung) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten - bei volljährigen Schüler(inne)n von diesen selbst - mit Angabe von Gründen im Voraus(!) zu stellen (nachträgliche Beurlaubungen gibt es nach der Schulbesuchsverordnung nicht)

Eine Freistellung vom Unterricht für Urlaubsreisen ist prinzipiell nicht möglich.

Für bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, außer direkt vor und nach Ferien. Ansonsten müssen Beurlaubungen beim Schulleiter beantragt werden.

Kurstufe

Entschuldigungen (nach der Schulbesuchsverordnung)

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Fr, 22.11.2024
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