Infos & Formulare
Krankmeldung
Entschuldigungen (nach der Schulbesuchsverordnung)
sind über einen Eltern-Account (den volljährige Schüler von ihren Eltern übernehmen) via Untis automatisch durch die rechtzeitige Krankmeldung erledigt.
Wenn in Ausnahmefällen die Krankmeldung über Untis nicht möglich ist, gilt:
Entschuldigungen müssen am 1. Krankheitstag telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen.
Bei telefonischer oder digitaler Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift nachzureichen und muss spätestens am 3. Tag schriftlich vorliegen.
Ab 10 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ebenfalls bei auffallend häufigen Erkrankungen.
Beurlaubung
Diese sind lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (Auflistung in der Schulbesuchsverordnung) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten - bei volljährigen Schüler(inne)n von diesen selbst - mit Angabe von Gründen im Voraus (!) zu stellen (nachträgliche Beurlaubungen gibt es nach der Schulbesuchsverordnung nicht)
Eine Freistellung vom Unterricht für Urlaubsreisen ist prinzipiell nicht möglich.
Für bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, außer direkt vor und nach Ferien. Ansonsten müssen Beurlaubungen beim Schulleiter beantragt werden. Für einzelne Stunden sind die jeweiligen Fachlehrer zuständig.
Kurstufe
Es gelten auch hier die Regeln für die Krankmeldung und ggf. automatische Entschuldigung via Untis.
Die Ausnahmefälle gelten auch hier, dann mit den folgenden Formularen:
Tablets
Schließfächer
Auslandsaufenthalt
Weitere Formulare
Bücherzettel 2025
Generell werden die Bücher und Arbeitshefte von der Schule gestellt. Wer sich dennoch ein eigenes Exemplar anschaffen möchte, findet hier auf den Bücherzetteln die jeweiligen ISBN-Nummern:
Schülerbeförderung
Nachmittagsbetreuung
Die Informationen und das Anmeldeformular der Nachmittagsbetreuung finden Sie hier.
Mitmachen Ehrensache
Die folgenden Dokumente enthalten die Informationen zu "Mitmachen Ehrensache (MME) 2025":