Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Formulierung vorläufig spezifiziert.
Es gilt ab jetzt folgende Regelung:
Alle Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind individuell ab dem Zeitpunkt der Rückkehr aus dem Risikogebiet zu zählen.
Wir bitten Sie sich daran zu halten.